Strafbefehl wegen Fahrerflucht erhalten?
Einstellung statt Verurteilung. Führerschein behalten, Fahrverbot vermeiden, Regress abwehren – in vielen Fällen ist das möglich. Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht.
Schnelle Hilfe
Ohne Risiko, ohne Kosten
Rat vom Fachanwalt
IHR ANWALT BEI FAHRERFLUCHT
Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht – bundesweit an Ihrer Seite
Ein Strafbefehl wegen Fahrerflucht ist kein Grund zur Panik. Mit der richtigen Verteidigungsstrategie lassen sich Verfahren häufig einstellen – ohne Eintrag im Führungszeugnis, Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentzug. Mit doppelter Fachanwaltsqualifikation im Straf- und Verkehrsrecht vertrete ich Sie professionell und engagiert.
Doppelte Fachanwalts-Qualifikation
Fachanwaltstitel für beide Rechtsgebiete, die bei § 142 StGB relevant sind.
Bundesweite Vertretung
Ich helfe Ihnen – egal wo Ihr Verfahren läuft. Strafbefehlsverfahren wegen Unfallflucht lassen sich in vielen Fällen schriftlich erledigen, also ohne Hauptverhandlung.
Kostenlose Ersteinschätzung
Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch zur Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten.
170+ Top-Bewertungen
auf anwalt.de
MEINE ZIELE für Sie
Was ich für Sie erreichen kann
Jeder Fall ist anders – aber die Ziele sind gleich. Und oft erreichbar.
Verfahrenseinstellung
Viele Fahrerflucht-Verfahren enden ohne Verurteilung – vor allem durch Einstellung gegen eine Geldauflage gem. § 153a StPO. Keine Punkte in Flensburg, kein Eintrag im BZR – diese Ziele haben höchste Priorität und sind oft realistischer als ein Freispruch. Häufig lässt sich die Einstellung ohne Hauptverhandlung erreichen. In geeigneten Fällen lohnt es sich natürlich, um den Freispruch zu kämpfen.
Führerschein erhalten
Fahrverbot vermeiden oder wenigstens verkürzen. Entzug der Fahrerlaubnis verhindern, sichergestellte Fahrerlaubnis zurückerlangen. Gerade für Berufskraftfahrer und Pendler ist der Führerschein existenziell – das berücksichtige ich von Anfang an.
Regress abwehren
Die Kfz-Haftpflicht wird nach einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht Geld zurückfordern. Der Anspruch lässt sich häufig abwehren oder wenigstens reduzieren. Regressforderungen von 5.000 € sind keine Seltenheit – hier lohnt sich anwaltliche Prüfung eigentlich immer. Schon im Strafverfahren muss mit Blick auf den Regress verteidigt werden.
Sprechen wir über Ihren Strafbefehl!
Ihre Anfrage ist kostenlos und selbstverständlich vertraulich. Füllen Sie das Formular aus und wir sprechen ausführlich über Ihren Strafbefehl.
Ich melde mich in der Regel innerhalb weniger Stunden. Gerne können Sie mir auch schreiben, wann ich Sie am besten erreichen kann. Ich freue mich auf Ihre Nachricht!
Schneller Rückruf binnen weniger Stunden
Kostenlos & Ohne Risiko
Beratung vom Fachanwalt
Sehr schnelle Reaktion nach kostenloser Erstberatung, freundlich und einfühlsam. Habe sofort im Anschluss eine E-Mail bekommen welche Unterlagen für meinen Fall benötigt werden. Klasse Reaktion. Recht herzlichen Dank Herr Popken.
Bewertung auf anwalt.de
Verkehrsunfallflucht 06.12.2021
Jetzt Rückruf anfordern!
Füllen Sie das Formular aus und Rechtsanwalt Popken wird sich umgehend bei Ihnen wegen einer kostenlosen Ersteinschätzung melden.
Kostenlose Ersteinschätzung vom Fachanwalt
Wichtige Fragen zu Ihrem Strafbefehl, die wir in einer Erstberatung klären können:
Lohnt der Einspruch?
Nicht immer kann ein Einspruch die Lage verbessern. Ich geben Ihnen eine offene und ehrliche Einschätzung, ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt.
Hauptverhandlung?
Häufig kann man auch nach Erlass eines Strafbefehls noch eine Einstellung des Verfahrens erreichen – und zwar oft ohne Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.
Geldstrafe zu hoch?
Tagessatz und Tagessätze sind verwirrend. Sprechen Sie mit einem Fachanwalt, ob sich in Ihrem Verfahren die Geldstrafe reduzieren lässt – ohne Risiko und ohne Hauptverhandlung.
Regress abwehren?
Nach Abschluss des Strafverfahrens wird Ihre Haftpflicht Regress forderen. Nicht immer zu Recht. Informieren Sie sich schon jetzt, ob man den Regress später abwehren kann.
Engagierte & professionelle Verteidigung gegen den Vorwurf der Unfallflucht
Informationen und Praxistipps zu Ihrem Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht
Was bedeutet Tagessätze im
Strafbefehl?
Was bedeuten Tagessätze?
Tagessätze tauchen in jedem Strafbefehl auf, der zu einer Geldstrafe verurteilt.
Regress – Wann die Versicherung zurückfordert
Häufig übersehen – der Regress nach einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht! Erfahren Sie, wann die Haftpflicht Regress fordert
Weiterlesen
Einspruch gegen Strafbefehl:
Risiko und Chance
Ein Einspruch gegen den Strafbefehl die Situation verbessern – oder alles noch schlimmer machen. Wann lohnt sich der Einspruch?
Weiterlesen
Strafbefehl & Urteil-
Unterschiede?
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Urteil? Gibt es überhaupt Unterschiede?
Weiterlesen
Einspruch ohne
Hauptverhandlung?
Kann man den Strafbefehl ohne Hauptverhandlung loswerden? Ja, das geht in vielen Fällen.
Weiterlesen
Strafbefehl Bedeutung
Was bedeutet „Strafbefehl“? Welche Bedeutung hat ein Strafbefehl? Im Allgemeinen? Und vor allem für Sie persönlich?
Weiterlesen
Vorstrafe durch Strafbefehl?
Führt ein Strafbefehl zu einer Vorstrafe?
Was steht nach einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht im Register?
Fristen beim Strafbefehl
Welche Fristen gelten beim
Strafbefehl? Was passiert, wenn man eine Frist versäumt?
Was kostet ein Fachanwalt?
Verteidigung muss bezahlbar sein. Aber wie viel kostet ein Fachanwalt bei einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht?
WeiterlesenErfolgreiche Verteidigung – aus Sicht meiner Mandanten
Echte Bewertungen von anwalt.de
Sehr sachlich, verständlich und nachvollziehbar
anwalt.de am 14.10.2024
sehr sachlich, verständlich und nachvollziehbar Dazu angenehme und sehr freundliche Kommunikation Äußerst empfehlenswert!
Sehr zu empfehlen!
anwalt.de am 27.12.2023
Hier wurde nicht nur die fachliche Kompetente durch exzellente Beratung und Ausführung, sondern auch die psychologische (Empathie) sehr gut bedient. Vielen Dank!
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
anwalt.de am 14.12.2023
Ein Strafbefehl ist nicht zu unterschätzen. Wer denkt, man schafft das ohne Strafverteidiger, der irrt. Herr Fachanwalt Popken ist sehr kompetent, freundlich und hat mich umfassend beraten. Zur Hauptverhandlung ist er angereist, hat mir vertrauenswürdig zur Seite gestanden und konnte die Einstellung meines Verfahrens bewirken. Fazit: Ein herzlicher Dank und absolute Weiterempfehlung!
Ermittlungsverfahren Strafrecht (eingestellt)
anwalt.de am 11.08.2023
Der Kontakt war 1A: rasch, freundlich, kompetent, hilfsbereit und sehr fair in Kostenfragen.
Vertretung bei Regressforderung
anwalt.de am 04.05.2023
Herr Popken ist ein kompetenter, unkomplizierter und netter Anwalt. Er hat meinem Mann in einem schwierigen Fall geholfen und ein positives Ergebnis erzielt. Wir möchten uns herzlich bedanken und können Herrn Popken nur weiterempfehlen.
Verteidigung Strafbefehl Verkehrsunfallflucht
anwalt.de am 04.05.2023
Ich bin sehr zufrieden; Herr Popken hat mich sehr gut beraten und konnte eine Einstellung des Verfahrens bewirken.
Beratung Strafbefehlsverfahren
anwalt.de am 04.05.2023
Mich hat Herr Popken kompetent und freundlich beraten. Seine Einschätzung des Falls war objektiv geleitet und nicht dem eigenen Verdienst, kurzum fair. Fazit: empfehlenswert!
Bewertung eines Strafbefehls
anwalt.de am 28.04.2023
Herr Popken hat zwar in Aussicht gestellt, dass ein Einspruch gegen einen an mich ergangenen Strafbefehl zum Erfolg führen könnte und seine konstruktive Herangehensweise an meinen Fall hat mir auch zugesagt, aber mir war gleichwohl das Risiko, dass wir scheitern könnten, als zu groß erschienen und so bin ich unmittelbar nach seiner Einschätzung wieder ausgestiegen.
Sprechen wir über Ihren Strafbefehl!
In einem kurzen Telefonat kann ich Ihren Strafbefehl einschätzen und Ihnen sagen, welche Optionen Sie haben. Kostenlos, unverbindlich und ohne Zeitdruck. Wenn Sie möchten, übernehme ich danach Ihre Verteidigung – wenn nicht, haben Sie zumindest Klarheit.
Rückruf anfordernLieber WhatsApp?
0151 428 39 999
PDF-Ratgeber zum Strafbefehl wegen Fahrerflucht
Ausführlicher PDF-Ratgeber zum Strafbefehl kostenlos zum Download
- Die häufigsten Fehler vermeiden
- Vorgehensweise Schritt für Schritt erklärt
- Ihre Rechte kennen und nutzen
- Zuverlässige Infos vom Fachanwalt
„Sehr informativ und verständlich! Vielen Dank für den Ratgeber 👍“
Informieren Sie sich jetzt!
Wenn Sie das Formular ausfüllen, wird Ihnen der Ratgeber kostenlos und unverbindlich zugeschickt. Kein Spam. Garantiert.
FAQ
Häufige Fragen zum Strafbefehl und zur Erstberatung.
Was ist eine Erstberatung zum Strafbefehl
In einem Erstgespräch kann ich Ihnen eine erste Orientierung in Ihrem Strafbefehlsverfahren geben. Ich kann Ihnen die Folgen Ihres Strafbefehls erläutern und Ihre Handlungsoptionen. Auch werde ich Ihnen in der Regel eine erste Einschätzung geben können, ob sich der Einspruch in Ihrem Verfahren lohnt.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Unser Erstgespräch in Ihrem Strafbefehlsverfahren wegen Verkehrsunfallflucht ist kostenlos und für Sie vollkommen unverbindlich. Sie können mich im Anschluss mit der Verteidigung gegen Ihren Strafbefehl beauftragen – oder auch nicht.
Ist das Gespräch vertraulich und geschützt?
Selbstverständlich. Ich bin Rechtsanwalt und unterliege der Schweigepflicht. Auch wenn Sie mich nach unserem Gespräch nicht mandatieren, ist der Inhalt unseres Gesprächs absolut vertraulich.
Wie lange dauert es, bis ich meinen Rückruf erhalte?
Sie können gerne eine Zeit angeben, in der ich Sie zurückrufen soll. Ich versuche dann, den Termin so einzurichten oder Ihnen per E-Mail Bescheid zu geben. Wenn Sie keinen Wunschtermin angeben, melde ich mich so schnell es geht – oft binnen weniger Stunden.
Wie sind die Chancen bei einem Strafbefehl wegen Fahrerflucht?
Die Verteidigungschancen bei einer Verkehrsunfallflucht sind überdurchschnittlich gut. In vielen Fällen kann man eine Einstellung erreichen. Damit vermeidet man den Eintrag im Bundeszentralregister und oft auch den Regress, den eine Verurteilung wegen Fahrerflucht immer nach sich zieht. Die Sach- und Rechtslage ist bei einer Unfallflucht oft nicht eindeutig. Wie es in Ihrem konkreten Fall aussieht, erkläre ich Ihnen gern in unserem Erstgespräch.
Wie lange läuft meine Einspruchsfrist?
Die Frist für den Einspruch gegen den Strafbefehl beträgt genau zwei Wochen ab Zustellung. Das Zustellungsdatum finden Sie handschriftlich auf dem gelben Briefumschlag notiert. Ab diesem Datum läuft die Frist. Der Einspruch muss innerhalb der zwei Wochen bei Gericht eingehen.